Hausordnung der Emmaus-Kirchengemeinde
Ende der Maskenpflicht
Das Presbyterium der Emmaus-Kirchengemeinde hat die Maskenpflicht auslaufen lassen.
„Die Pflicht zum Tragen einer Maske bei Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen in Innenräumen entfällt bis auf Weiteres. Es kann freiwillig eine Maske getragen werden. Die Entscheidung wird eigenverantwortlich getroffen, insbesondere vulnerablen Personen aber auch empfohlen. Weiterhin gilt: Wer Erkältungssymptome aufweist und/oder positiv getestet ist, sollte mit Rücksicht auf andere bis zur Genesung vom Besuch unserer Veranstaltungen absehen.“
Corona-Regelungen der Emmaus-Kirchengemeinde
Regelungen ab dem 04.03.2022
Die Landeskirche hat eine einfache Empfehlung ausgesprochen:
Für Gottesdienste in Innenräumen gilt zunächst die 3G-Regel mit Abstandsgebot und Maskenpflicht vom 4.-19. März; ab 20. März gibt es dann keine Zugangsbeschränkung mehr – Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben jedoch zunächst bestehen.
Diese Regelung (4. - 19. März: 3G; anschließend ab dem 20. 3. ohne Zugangsbeschränkung) gilt auch für alle gemeindlichen Veranstaltungen.
Ausnahme: Für das gemeinsame Singen von Chormitgliedern oder für andere musikalische Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können, gelten weiterhin die strengeren Regeln nach 2G+, sofern auf das Tragen von Masken verzichtet wird (d.h. also man ist i.d.R. dreifach geimpft).
Regelungen ab dem 01.12.2021
Schutzkonzepte der Emmaus-Kirchengemeinde
Links zu den offiziellen und gemeindlichen Regelungen
Grundsäzliches zu nachstehenden Informationen der Emmausgemeinde über die Coronalage
Im Mittelpunkt steht für uns als Kirche die Pflicht zur Übernahme der amtlichen Regelungen
sowie der kirchlichen Empfehlungen für Gemeindekreise, Chorveranstaltungen etc..